Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sicherheitsberatungsleistungen

der Guard Solutions SHD UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Sicherheitsberatungsleistungen zwischen der
Guard Solutions SHD UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und ihren Auftraggebern.

Auftraggeber können Unternehmen, Behörden, Kommunen, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen sein.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Art und Umfang der Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich beratende Dienstleistungen im Bereich Sicherheitsmanagement.

Gegenstand der Beratung können insbesondere sein:

Sicherheits-Quickchecks

Risikoanalysen und Sicherheitsstrategien

Notfall- und Krisenmanagementkonzepte

Blackout- und Versorgungs­ausfall-Vorsorge

Tätigkeit als externer Sicherheitsverantwortlicher in beratender Funktion

Es werden keine operativen Sicherheitsleistungen erbracht, insbesondere keine:

Bewachungsleistungen

Gefahrenabwehr

Interventionsdienste

Überwachungsmaßnahmen

Personenschutz

Objektschutz

hoheitlichen Tätigkeiten

§ 3 Dienstleistungscharakter / Kein Erfolg geschuldet

Die Leistungen stellen Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar.

Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder sicherheitstechnischen Erfolg.

Sicherheitskonzepte und Analysen basieren auf den zum Zeitpunkt der Beauftragung verfügbaren Informationen.

Eine vollständige Verhinderung von Straftaten, Schadensereignissen, Krisen, Ausfällen oder sonstigen Gefahren kann naturgemäß nicht gewährleistet werden.

§ 4 Verantwortungsbereich des Auftraggebers

Die Umsetzung von Empfehlungen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Organisations-, Aufsichts-, Kontroll- oder Verkehrssicherungspflichten.

Eine Garantenstellung wird ausdrücklich nicht begründet.

Der Auftraggeber bleibt allein verantwortlich für:

die tatsächliche Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen

Personalentscheidungen

Investitionen

Einhaltung gesetzlicher Pflichten

Gefahrenabwehrmaßnahmen

§ 5 Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Nachteile, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Angaben des Auftraggebers beruhen.

§ 6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei:

Vorsatz

grober Fahrlässigkeit

Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit

zwingender gesetzlicher Haftung

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach begrenzt auf den Auftragswert des jeweiligen Beratungsprojekts.

Eine Haftung für:

mittelbare Schäden

Folgeschäden

entgangenen Gewinn

Produktions- oder Betriebsausfälle

Reputationsschäden

Schäden durch kriminelle Handlungen Dritter

Schäden infolge höherer Gewalt

§ 7 Haftung für Drittverhalten

Der Auftragnehmer haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen:

von Mitarbeitern des Auftraggebers

von beauftragten Sicherheitsdiensten

von Subunternehmern

von Behörden oder sonstigen Dritten

§ 8 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Terrorereignisse, Blackout, Krieg, behördliche Maßnahmen) schließen eine Haftung aus, soweit sie außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung nicht öffentlich zugänglicher Informationen.

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 10 Urheber- und Nutzungsrechte

Sämtliche erstellten Konzepte, Analysen und Strategiepapiere bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke.

Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung.

§ 11 Verjährung

Schadensersatzansprüche verjähren – außer bei Vorsatz oder bei Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – innerhalb von 12 Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Guard Solutions SHD UG (haftungsbeschränkt).

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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